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12.02.2010, 23:07
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web Beitrag #1
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 24.11.2007
Ort: Cottbus
Beiträge: 1.753
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web
Auslöser eines Rechtsstreits war das folgende Web-Portal: http://www.bilderbuch-koeln.de/.
Und hier der Rechtsstreit, der sich daraus entwickelte, einschließlich des gefällten Gerichtsurteils:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...eb-929701.html.
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13.02.2010, 14:29
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.01.2010
Ort: Stuttgart/Leonberg
Beiträge: 158
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gibts die domain welcheshausklauichmorgen.de oder
meinnächsterbruch.de noch?
könnte man ja eine prima seite basteln mit potenziellen
häusern die dann der kriminelle ganz einfach aufsuchen und bestehlen kann...
was ein blödes urteil...
bilder veröffentlichen ja aber bitte ohne adresse...
nicht mal auf den immoportalen bekommt man adressen. und das aus gutem grund...
bin schockiert über die richter!
gruß
denis
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13.02.2010, 14:37
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web Beitrag #3
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 870
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Ich finde das Urteil sehr gut und fände es schlimm, wenn es anders geendet hätte. Da ich nebenbei auch teilweise Fotos für Agenturen mache, weiß ich, wie schwer es ist, mittlerweile abzuschätzen, was fotografiert werden darf und was nicht und was dann davon veröffentlicht werden darf. Dadurch ist die ganze Streetfotografie a la Cartier-Bresson schon völlig unter die Räder gekommen, weil man keine Menschen einfach so auf der Strasse fotografieren darf.Und wenn man jetzt nicht mal mehr Häuser fotografieren und veröffentlichen dürfte, es geht ja um historisch bedeutsame Gebäude in dem Artikel, dann dürfte man ja bald nichts mehr fotografieren...
Häuser darf man nun einmal fotografieren, wenn man dabei kein Privatgrundstück betritt. Da hatte ich auch schon oft Auseinandersetzungen mit "neugierigen Bürgern", die das nicht kapieren.
Ja ich gebs zu, die Kunstfreiheit ist mir ein hohes Gut, die durch viele Urteile eh schon stark gefährdet ist.
Schöne Grüße
Charles
Bekennender Menschen-auf-der-Strasse- und Häuser-Fotograf
Geändert von Charles (13.02.2010 um 14:39 Uhr)
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13.02.2010, 15:00
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web Beitrag #4
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Gast
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Nee, das sehe ich anders Charles!
Es kann nicht angehen, dass jemand mein Haus in hochauflösender Qualität fotografiert und dann mit kompletter Anschrift ins Internet stellt!
HALLO??
Wollen wir potentiellen Dieben/Einbrechern eventuell gleich noch den Zahlencode für die Alarmanlage etc.pp per Internetseite mitteilen?
Ein fatales Urteil, denn es geht eben nicht nur um historische Gebäude sondern auch um private Wohnhäuser/Grundstücke. Das darf nicht sein,
so können böse Menschen von zu Hause aus in Ruhe den nächsten Bruch
planen...
Ganz tolles Urteil!
Ich wünschte, den Entscheidern dieses Urteiles würde in Kürze zu Hause eingebrochen auf der Grundlage deren Urteil...
LG
Tobi
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13.02.2010, 15:15
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web Beitrag #5
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 870
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Ich kenne die Seite, auf der die Fotos veröffentlicht wurden, ja nicht, aber wenn wirklich systematisch alle Häuser Kölns mit Anschrift fotografiert werden,dann hat das ja auch nichts mehr mit der von mir postulierten Kunstfreiheit zu tun. Wenn es nur einzelne historische Häuser sind, dann ist das ja eher als Online-Architekturführer zu sehen. Ich habe auch mehrere Architekturführer bei mir im Bücherregal, wo bekannte Wohnsiedlungen und architektonisch bedeutsame Wohnhäuser in Berlin jeweils mit mehreren Fotos und der genauen Anschrift, damit die Architekturfreunde auch hinfinden, verzeichnet sind.Dann müsste man sowas ja auch verbieten, was ich nicht hoffe.
Grüße
Charles
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13.02.2010, 15:30
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web Beitrag #6
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Gast
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Na dann solltest Du eben vorher erstmal lesen, worum es hier eigentlich ging!
LG
Tobi
Zitat:
Zitat von Charles
Ich kenne die Seite, auf der die Fotos veröffentlicht wurden, ja nicht, aber wenn wirklich systematisch alle Häuser Kölns mit Anschrift fotografiert werden,dann hat das ja auch nichts mehr mit der von mir postulierten Kunstfreiheit zu tun. Wenn es nur einzelne historische Häuser sind, dann ist das ja eher als Online-Architekturführer zu sehen. Ich habe auch mehrere Architekturführer bei mir im Bücherregal, wo bekannte Wohnsiedlungen und architektonisch bedeutsame Wohnhäuser in Berlin jeweils mit mehreren Fotos und der genauen Anschrift, damit die Architekturfreunde auch hinfinden, verzeichnet sind.Dann müsste man sowas ja auch verbieten, was ich nicht hoffe.
Grüße
Charles
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13.02.2010, 15:35
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web Beitrag #7
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 650
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Das Urteil wird Google sehr gut in die Karten spielen - arbeiten die nicht schon länger an einer kompletten virtuellen 360 Grad Darstellung von Städten etc. - wo Google mit einem Auto durch die Strassen fährt und alles fotografiert, um es dann über Koordinaten etc. weltweit zur Verfügung stellen zu können?
Ich bin hier gleicher Meinung wie Tobi - Kriminellen wird es mit sowas immer leichter gemacht, interessante Objekte zu finden, denn die müssen sich nicht mehr in der Gegend direkt umschauen, sondern können das bequem vom Sofa aus :)
Irgendwie wird über solche Urteile die Privatsphäre gelockert - falls es überhaupt noch sowas wie Privatsphäre in Deutschland gibt :)?
Gruß Dirk
Gruß Dirk
__________________
Meine neuste Mini-Parkingseite: Stadt Rom
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13.02.2010, 15:41
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web Beitrag #8
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 870
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Ah, ok, eher kein virtueller Architekturführer. Aber trotzdem eine wie ich finde, schöne und interessante Seite, schade, dass es sowas nicht für Berlin gibt!
Was sind denn eure Bedenken gegen eine solche Seite? OK, die Einbrecher können nun online ihre Objekte "ausbaldowern", aber macht das wirklich einen Unterschied ob sie es wie früher vor Ort oder wie jetzt im Internet machen? Die, die einbrechen wollen,brechen ein, ob nun mit Hilfe des Internets oder ohne. Ich glaube nicht, dass da irgendwelche nicht-kriminellen Bürger Fotos von Wohnhäusern sehen und sagen " Hey, lass uns da doch mal einsteigen, das Haus sieht aus, als gäbe es da was zu holen"...
Aber andererseits kann ich besorgte Kölner da schon verstehen, Köln ist ja eh schon die Stadt mit der höchsten Einbruchsrate Deutschlands.
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13.02.2010, 15:48
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web Beitrag #9
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 650
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Es geht ja nicht nur um die Krimminellen - so ein Urteil schränkt einfach das Recht am Bild vom eigenen Haus/Gebäude etc. ein bzw. man wird selbst machtlos gemacht, was mit der eigenen Fasade auf Bildern so passiert
So kann es zB. dahin gehen, dass böse Leute diese Bilder so verändern, dass der Inhaber des Hauses im Netz schlecht dargestellt wird etc.
Ok, dass könnte man dann auch vielleicht wieder über Gerichte verbieten lassen, aber das negative Manko hat man dann erstmal weg
Gruß Dirk
__________________
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13.02.2010, 15:56
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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web Beitrag #10
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Gast
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Zitat:
Zitat von Charles
Was sind denn eure Bedenken gegen eine solche Seite? OK, die Einbrecher können nun online ihre Objekte "ausbaldowern", aber macht das wirklich einen Unterschied ob sie es wie früher vor Ort oder wie jetzt im Internet machen? Die, die einbrechen wollen,brechen ein, ob nun mit Hilfe des Internets oder ohne. Ich glaube nicht, dass da irgendwelche nicht-kriminellen Bürger Fotos von Wohnhäusern sehen und sagen " Hey, lass uns da doch mal einsteigen, das Haus sieht aus, als gäbe es da was zu holen"...
Aber andererseits kann ich besorgte Kölner da schon verstehen, Köln ist ja eh schon die Stadt mit der höchsten Einbruchsrate Deutschlands.
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Du hast kein Haus/Grundstück, oder?
Ich z.B. wohne in einer Sackgasse, mein Grundstück ist am Ende der Straße, da fährt also nur lang, wer dort wohnt. Fremde fallen hier sofort auf. Kann also so einfach keiner "ausbldowern" ohne das man es mitbekommt.
Das ist der entscheidende Punkt.
Tobi
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